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Basler Standesinitiative Eigenmietwert soll landesweit abgeschafft werden

Gegner befürchten eine weitere Privilegierung der Wohneigentümer gegenüber den Mietern.

Die Antragsteller argumentieren mit dem falschen Anreiz für hohe Verschuldung, den das Eigenmietwert-System bringe: Ändern sich die Einkommensverhältnisse, drohten Probleme. Dem fiktiven Einkommen stehe teils kein reales gegenüber, mit dem die Steuer bezahlt werden könne.

Der Eigenmietwert

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Wer in den eigenen vier Wänden lebt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieser richtet sich nach dem Betrag, der bei einer Vermietung eingenommen würde. Schuldzinsen und Unterhaltskosten dürfen vom Einkommen abgezogen werden.

Die Ratslinke äusserte zwar Sympathien für einen Systemwechsel, bei dem die Eigenmietwertbesteuerung ebenso gestrichen würde wie alle Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten. Der Antrag wolle aber die Abzüge gar nicht ganz streichen, was einem Zusatz-Zückerchen für bereits Bevorzugte gleichkomme. Bürgerliche verwiesen auf den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung; Steuerabzüge seien deshalb befristet angebracht.

Nach der Debatte standen 46 Ja- 46-Nein-Stimmen gegenüber. Ratspräsident Joël Thüring gab den Ausschlag für die Überweisung. Nun muss die Regierung Stellung nehmen, worauf der Grosse Rat definitiv über eine Standesinitiative entscheidet.

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