Die Debatte im Bürgergemeinderat bewegte sich entlang des Links-Rechts-Grabens. Aus den Reihen von FDP, LDP und SVP hiess es, man müsse den Zünften Freiheiten gewähren und sie nicht uneingeschränkt an die Grundrechte binden. Die Zünfte hätten keine staatlichen Aufgaben zu erfüllen, weshalb ein verfassungsrechtlicher Gleichstellungszwang nicht nötig sei.
Die SP und die Grünen hingegen vertraten die Ansicht, eine Verordnung, die den Zünften nach wie vor erlaube, nur Männer aufzunehmen, sei diskriminierend und somit verfassungswidrig. Für die Linke ist der Bürgerrat, der die entsprechende Verordnung erlässt, mehr als ein Verein und sehr wohl Träger von staatlichen Aufgaben.
21 gegen 12 Stimmen
Die CVP sorgte schliesslich für ein deutliches Mehr gegen die linke Forderung. Mit 21 gegen 12 Stimmen wurde der Vorstoss der SP abgeschrieben. Damit bleibt es bei einer Kann-Vorschrift, gemäss der die Körperschaften nach wie vor selber bestimmen können, ob sie Frauen aufnehmen oder nicht.
Bereits der Bürgerrat und die Aufsichtskommission des Bürgergemeinderats hatten den Auftrag der SP abgelehnt, die Frauen den Männern in Zunftordnung, Vorstadtordnung, Kooperationsordnung und Ordnung für die Drei Ehrengesellschaften gleichzustellen.
Damit bleibt der Entscheid, ob Frauen aufgenommen werden sollen oder nicht, den einzelnen Zünften vorbehalten. Drei Zünfte haben bereits Frauen aufgenommen, nämlich die Zunft zu Schneidern, die Akademische Zunft und die Zunft zu Gartnern. Alle andere Zünfte und Ehrengesellschaften beschränken sich auf eine Kann-Formulierung in ihren Statuten.