Bis Ende 2017 war die Welt für Maler und Gipser im Baselbiet noch in Ordnung. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Branche war allgemeinverbindlich, jeder Betrieb musste sich deshalb daran halten. Doch seit dem 1. Januar ist es damit vorbei. Seither gilt der GAV nur noch für Mitglieder des Branchenverbands, für alle anderen nicht mehr. Damit fällt auch der Mindestlohn weg, bestätigt Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Sankt Gallen: «In der Schweiz gibt es keinen allgemeinen Mindestlohn, deshalb dürfen Firmen den Lohn so tief ansetzen, wie sie wollen, ohne dabei etwas zu riskieren.»
Im Klartext: Die Behörden hätten jetzt kein Mittel mehr in der Hand, um gegen Maler- oder Gipserfirmen vorzugehen, die Dumpinglöhne bezahlen. Keine gute Nachricht für einheimische Firmen. Eine Umfrage des Regionaljournals unter den betroffen Betrieben zeigt, dass viele befürchten, dass jetzt ausländische Firmen sich breit machen, die ihren Angestellten Dumpinglöhne bezahlen. Sie haben Angst, dass ausländische Firmen jetzt im Baselbiet zu Preisen offerieren können, bei welchen kein Schweizer Betrieb mithalten kann.
SVP-Nationalrätin Sandra Sollberger, die in Bubendorf ein Malergeschäft führt, sagt: «Wir sind im grenznahen Gebiet sowieso schon Dumpinglöhen ausgesetzt. Das ist jetzt eine sehr schwierige Situation für uns.»
An Mindestlöhne halten müssen sich nämlich Betriebe, die im Maler- und Gipserverband Mitglied sind - alle andern haben freie Hand.
Das ist jetzt eine sehr schwierige Situation für uns.
Dass für Maler und Gipser der GAV nicht mehr allgemeinverbindlich ist, hielten der Kanton, die Gewerkschaften und die Wirtschaftskammer unter dem Deckel und das ist brisant. Denn bei allgemeinverbindlichen GAV müssen alle Betriebe eine Art Steuer bezahlen, Vollzugskosten genannt. Da fliesst viel Geld: fast ein Prozent der Lohnsumme zahlt jeder Betrieb im Baselbiet. Mit diesem Geld werden die Kontrollstellen der Sozialpartner, ZPK und AMKB, finanziert, damit diese überprüfen können, ob der GAV einghalten wird.
Unter dem Deckel gehalten
Verschiedene Firmen, die nicht Verbandsmitglieder sind, haben gegenüber dem Regionaljournal erklärt, sie seien nicht darüber informiert worden, dass sie diese Vollzugkosten nicht mehr bezahlen müssen. Wenn das wirklich stimmt, dann hätten Gewerkschaften und Wirtschaftskammer Gelder kassiert, die sie nicht mehr hätten kassieren dürfen.
Weshalb der Gesamtarbeitsvertrag nicht erneuert oder verlängert wurde, ist unklar. Normalerweise reichen die Sozialpartner ein Gesuch ein, das der Regierungsrat dann bewilligt. Offen ist die Frage, ob es Gewerkschaften und Wirtschaftskammer versäumt haben, rechtzeitig ein Gesuch zu stellen oder ob sich der Kanton quer gestellt hat. Gewerkschaften und Wirtschaftskammer liessen die Fragen des Regionaljournals unbeantwortet Einzig der Kanton schrieb auf mehrmalige Nachfrage, dass Gesuche eingereicht worden seien. Zu diesen seien aber noch einige Fragen aufgetaucht, die es zu bereinigen gelte. Worum es konkret geht, dazu auch hier keine Auskunft.
Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr