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Baukartell Graubünden Unterschiedliche Vergabepraxis von Gemeinden und Kanton

Gemeinden und Kanton vergeben nach dem Baukartell ihre Arbeiten an Unternehmen nach unterschiedlich strengen Kriterien.

Die Bündner Regierung ergiff letzten Sommer Massnahmen, damit der Wettbewerb spielt und Transparenz herrscht. Diese führen zwischen Gemeinden und dem Kanton nun zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Arbeitsvergabe .

Zur Klärung traf sich eine Delegation mit Regierungsrat Mario Cavigelli an der Spitze in Scuol im Unterengadin zu einem Behördenaustausch mit den Gemeindepräsidenten der Region Unterengadin/Münstertal.

Im Zentrum der Gespräche standen Massnahmen der öffentlichen Hand gegenüber Unternehmen, welche sich an den unzulässigen Submissionsabsprachen beteiligten, wie die Regierung am Freitag mitteilte.

Firmen müssen Transparenz herstellen

Die betroffenen Firmen müssen eine Verzichtserklärung zur Verjährung unterschreiben. Zudem wurden bei der Weko Akteneinsichtsgesuche gestellt, um allfällige Schadenersatzansprüche zu sichern.

Neu verlangt der Kanton vor jeder Zuschlagerteilung an eine der involvierten Firmen eine zusätzliche Bestätigung. Darin muss die Firma offenlegen, welche Absprachen sie bei Kantonsvergaben gemacht hat und sie muss über den Stand der Weko-Verfahren informieren.

Bietende Bauunternehmungen müssen zudem bestätigen, seit Beginn der Weko-Untersuchungen im Oktober 2012 keine Wettbewerbsabsprachen getätigt zu haben .

Preisabsprachen 2018 aufgeflogen

Im April letzten Jahres gab die Wettbewerbskommission (Weko) bekannt, dass sie sieben Baufirmen im Unterengadin mit total 7,5 Millionen Franken büsst. Die Unternehmen hatten über Jahre öffentlich ausgeschriebene Beschaffungen im Hoch- und Tiefbau durch unzulässige Absprachen manipuliert.

Zum bisher grössten Fall von Preisabsprachen im Schweizer Baugewerbe laufen mehrere Untersuchungen, darunter jene einer vom Bündner Kantonsparlament eingesetzten parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).

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