- Die sogenannte «Begrenzungsinitiative» der SVP stösst bei Bund und Kantonen auf Ablehnung.
- Die Initiative verlangt die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU.
- Bundesrätin Karin Keller-Sutter sieht deshalb den Wohlstand der Schweiz in Gefahr.
Der Schweiz sei es gelungen, in Europa einen eigenständigen Weg zu gehen, sagte Karin Keller-Sutter an einer Medienkonferenz. Die Schweiz habe mit der EU speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verträge, die Bilateralen I, abgeschlossen. Nicht zuletzt aus diesem Grund sei das Land international hervorragend aufgestellt und die Arbeitslosigkeit so tief wie seit 20 Jahren nicht mehr.
Die Initiative gegen die Personenfreizügigkeit stelle den bilateralen Weg infrage, so die Bundesrätin. Denn die Initiative verlangt, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU innerhalb eines Jahres neu verhandelt wird. Einen Erfolg hält Keller-Sutter für unrealistisch. «Wer glaubt, die EU würde mit der Schweiz ohne weiteres den Ausstieg aus der Personenfreizügigkeit verhandeln, verkennt die jüngere Geschichte», sagte sie.
Massnahmen des Bundesrats
Ein Ja zur Initiative bedeute nichts Geringeres als das Ende des bewährten bilateralen Wegs und berge das Risiko eines vertragslosen Zustands, erklärte Keller-Sutter. Ihrer Meinung nach stehen nämlich auch die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen auf dem Spiel. Deren Wegfall hätte laut der Justizministerin schmerzhafte Folgen für die Sicherheit, das Asylwesen, den Grenzverkehr oder die Reisefreiheit.
Eine derart «waghalsige Wette» dürfe die Schweiz nicht eingehen, warnte Keller-Sutter. Die Schweiz hätte innerhalb eines Jahres einen vertragslosen Zustand. «Wir wären an einem Punkt, wo wir wieder von vorne beginnen müssten.»
Auch der Bundesrat möchte jedoch keine ungebremste Zuwanderung, sondern nur so viel wie nötig. Keller-Sutter erinnerte daran, dass sich der Wanderungssaldo seit 2013 halbiert habe. «Personenfreizügigkeit bedeutet nicht unkontrollierte Zuwanderung.»
Sie verwies zudem auf die Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Ausdrücklich erwähnte sie etwa die Stellenmeldepflicht in Berufen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit oder die geplanten Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Trotzdem seien die Schweizer Unternehmen auch in Zukunft auf Fachkräfte aus der EU angewiesen, sagte Keller-Sutter.
Auch für die Kantone haben die bilateralen Abkommen grosse Bedeutung. Der St. Galler Finanzdirektor Benedikt Würth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, illustrierte dies am Beispiel des Kantons St. Gallen. Rund 90 Prozent der im St. Galler Rheintal hergestellten Industriegüter würden exportiert, sagte er. Ohne diskriminierungsfreien Zugang zum wichtigsten Absatzmarkt würden die Margen weiter unter Druck kommen. Investitionen in das lokale Gewerbe und Arbeitsplätze wären gefährdet.