- Solothurner Alters- und Pflegeheimen ist es derzeit nicht erlaubt, Dienste von Sterbehilfeorganisationen anzubieten oder zuzulassen. Der Kanton hatte vor Jahren eine entsprechende Weisung erlassen.
- Der Kanton Solothurn will dies nun ändern und es den Heimen selber überlassen, ob sie Beihilfe zum Suizid zulassen wollen oder nicht.
- Anlass für das Umdenken sei ein Bundesgerichtsurteil und der gesellschaftliche Wandel hin zu mehr Selbstbestimmung.
- Im Kanton Aargau hingegen können Alters- und Pflegeheime schon jetzt selbst entscheiden, ob sie Beihilfe zum Suizid zulassen wollen.
Im Kanton Solothurn gibt es kein Gesetz, das die passive Sterbehilfe regelt. Aber eine Weisung vom Amt für soziale Sicherheit sagt, dass sie in Alters- und Pflegeheimen nicht erlaubt ist. Das sei nicht mehr zeitgemäss, schreibt die Regierung auf einen GLP-Vorstoss aus dem Kantonsrat.
Die Weisung werde bereits seit April 2017 überarbeitet. Neu soll es keine verbindliche Weisung geben, sondern ein Merkblatt. Wie in den umliegenden Kantonen sollen Heime mit Hilfe des Merkblatts selbst entscheiden, ob und wie sie Sterbehilfe zulassen wollen. Das Merkblatt soll noch im 2018 erscheinen.