Verdächtigt wird der Ehemann der Frau - er weist alle Vorwürfe zurück. Gut zwei Jahre später findet in Bern der Prozess statt. Das Urteil: Zuchthaus, lebenslänglich. Einige Geschworene finden, dem Angeklagten werde alles zum Nachteil ausgelegt. Auch die Medien recherchieren und spekulieren. Und für viele Journalisten und Leserinnen und Leser ist klar, dass Z. keinen fairen Prozess bekommen hat. 1993 kommt es dann zum zweiten Prozess, von einem anderen Richter geleitet. Z. wird freigesprochen.
Was ist 30 Jahre nach dem Mord vom spektakulärsten Gerichtsfall der Schweiz noch übrig geblieben? Filmemacher und Journalist Bernhard Giger drehte damals einen Film über den Justizskandal rund um den Mordprozess. Er sagt heute: «Ja, die Journalisten haben Fehler gemacht. Es ging damals nur darum, dieser Justiz eins auszuwischen.»
Die Berner Justiz hat aus dem Fall ihre Lehren gezogen. Karl-Ludwig Kunz, ehemaliger Professor für Strafrecht an der Universität Bern, sagt, es habe seit den Prozessen um den Mord in Kehrsatz Veränderungen gegeben. «Es gab eine Art Klimawandel in der Berner Justiz. Man musste lernen, dass man die Tat jemanden, den man für schuldig hielt, nicht beweisen konnte. Das war teilweise heilsam.»
(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr)