62,3 Prozent der Stimmenden sind für eine Kostenbeteiligung bei der Langzeitpflege - und sind somit einer Meinung mit der Regierung. Das Oberwallis hingegen hat die Kostenbeteiligung knapp abgelehnt. Im Oberwallis war auch das Referendum lanciert worden.
«Wir waren der letzte Kanton, welcher die Finanzierung bei der Pflegeversicherung nicht geregelt hatte», sagt die Walliser Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten. Nun habe das Wallis «die Chance gepackt» und alles rund um die Langzeitpflege und die Betreuung älterer Menschen geregelt.
Der Kanton Wallis habe einen grossen Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Altersheimen. Für deren Finanzierung brauche es mehr Mittel. Das neue Gesetz wird 2015 in Kraft treten.
Die Kantonsregierung stützt sich bei der Kostenbeteiligung der Betroffenen an die Langzeitpflege auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung.
Das Walliser Kantonsparlament hat vor rund zwei Jahren die Kostenbeteiligung im Gesetz über die Langzeitpflege festgeschrieben. Die Begründung damals war, dass ja die Krankenkassen und die öffentliche Hand den Grossteil dieser Kosten berappen. So sei es gerecht, dass vermögende Menschen sich individuell in bescheidenem Rahmen an diesen Kosten beteiligen.
Die Resultate im Detail
Die SP Wallis hatte sich gegen die Absicht der Kantonsregierung und des Kantonsparlamentes gewehrt, dass sich pflegebedürftige alte Menschen an den Kosten für ihre Pflege in Heimen beteiligen müssen. Nun ist die SP mit ihrem Referendum gescheitert.