Dominic Giroud wollte zwei RTS-Berichte ganz verbieten lassen, da er einen Reputationsschaden befürchtete. Das Bezirksgericht Sitten stoppte daraufhin provisorisch die Ausstrahlung.
Doch nachdem das Bezirksgericht am Dienstagabend die beiden Reportagen gesichtet hat, hat es nun die Ausstrahlung erlaubt, wie es am Mittwoch mitteilte.
Dennoch könnte die Kellerei Giroud die Ausstrahlung der Berichte weiter hinauszögern. Dazu müsste sie das Urteil des Bezirksgerichts Sitten beim Kantonsgericht anfechten und dieser Rekurs vom Gericht aufschiebende Wirkung erhalten.
Illegal Weine vermischt
Die beiden Berichte:
Dominic Giroud hatte am 8. Mai beantragt, die für den 12. Mai vorgesehene Ausstrahlung der Berichte zu verbieten. Er begründete dies mit dem Recht auf Schutz der Persönlichkeit. Berufsverbände wie Impressum protestierten heftig und sahen die Informationsfreiheit verletzt.
Giroud steht seit einiger Zeit in der Kritik, weil er seine Weine auf illegale Weise mit fremden und billigeren Weinen vermischte. Dafür wurde er vom Kanton mittlerweile gebüsst.