Eigentlich wollten sie das Problem partnerschaftlich, an einem runden Tisch lösen: Die bernischen Gemeinden boten vor wenigen Wochen Hand und erklärten sich bereit, ihre Zivilschutzanlagen und Liegenschaften für Asylsuchende zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug war der Kanton Bern bereit, eine erste Verfügung zurückzuziehen.
Zwang wegen ausserordentlicher Lage
Diese Woche nun griff die Kantonsregierung zu drastischeren Massnahmen. Sie beruft sich auf Artikel 91, der dem Kanton erlaubt in ausserordentlichen Lagen die Gemeinden zu zwingen, ihre Anlagen bereit zu stellen. Dies, um soziale Notstände oder Störung der öffnetlichen Ordung und Sicherheit zu verhindern.
Da stellt sich die Frage: Haben die Gemeinden ihr Versprechen von Anfang Spätsommer nicht wahr gemacht und ihre Zivilschutzanlagen nicht zur Verfügung gestellt? «Stimmt nicht», wehrt sich Bernhard Antener, der Vize-Präsident des Verband bernischer Gemeinden (VBG). Es sei den Gemeinden nicht möglich gewesen, in diesen paar Wochen Lösungen zu präsentieren.
Antener erklärt sich die Zwangsmassnahme mit der grossen Anzahl Asylsuchender, die dem Kanton Bern vom Bund zurzeit zugewiesen wird. «So viele Asylsuchende stellen uns vor grosse Probleme.»
Bernhard Antener erklärt aber auch, dass der erneute Druckversuch des Kantons Bern bei den Gemeinden gar nicht gut ankomme.