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Bern Freiburg Wallis Berner Alkoholtestkäufe bleiben «sinnvoll»

Trotz rechtlicher Vorbehalte wollen der Kanton Bern und das Blaue Kreuz weiterhin daran festhalten: Jugendliche sollen zu Testzwecken Alkohol kaufen. Sie reagieren damit anders auf ein Urteil des Bundesgerichts als die Gemeinde Köniz.

Die Alkoholtestkäufe seien «ein sinnvolles Instrument zur Durchsetzung eines gezielten Jugendschutzes im Detailhandel», schreiben die bernische Gesundheitsdirektion und das Blaue Kreuz am Montag.

Die Gemeinde Köniz hatte letzte Woche entschieden, vorerst auf Alkohol-Testkäufe zu verzichten. Sie reagierte damit auf ein Urteil des Bundesgerichts, wonach Testkäufe als verdeckte Ermittlung gelten und im Strafverfahren nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen. Nach Testkäufen dürfen also keine Bussen erteilt werden.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht präsentiere sich die Situation anders, betonen die bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) und das Blaue Kreuz in ihrer Medienmitteilung. Das Blaue Kreuz werde deshalb im Rahmen des Leistungsvertrags mit dem Kanton Bern weiterhin Testkäufe durchführen und die Ergebnisse an die zuständigen Regierungsstatthalterämter weiterleiten. Diese können Verstösse gegen den Jugendschutz mit geeigneten verwaltungsrechtlichen Massnahmen ahnden. Dazu gehörten etwa der temporäre oder definitive Entzug der Alkoholverkaufsbewilligung.

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