Hintergrund ist die grossflächige Quecksilberbelastung der Böden im Gebiet Visp-Niedergesteln im Wallis, die 2010 entdeckt worden war. Nebst landwirtschaftlichen Gebieten sind dort auch Böden in Wohngebieten betroffen.
Der in der Altlasten-Verordnung festgelegte Sanierungswert für Standorte bei Haus- und Familiengärten, Kinderspielplätzen und Anlagen, auf denen Kinder regelmässig spielen, beträgt derzeit fünf Milligramm pro Kilogramm.
Zwei vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Auftrag gegebene Studien haben jedoch ergeben, dass bereits ab zwei Milligramm pro Kilogramm eine gesundheitliche Gefährdung von Kindern möglich ist.
Kinder gefährdet
Deshalb schlägt das BAFU vor, den entsprechenden Sanierungswert für Quecksilber in der Altlasten-Verordnung auf zwei Milligramm pro Kilogramm herabzusetzen. Werde dieser Wert nicht überschritten, sei keine Gefährdung von spielenden Kindern zu erwarten, schreibt das BAFU.
Liege die Belastung zwischen zwei und fünf Milligramm pro Kilogramm, so müssten die kantonalen Behörden heute Nutzungseinschränkungen bei Haus- und Familiengärten oder Kinderspielplätzen verfügen. Mit der Anpassung der Altlastenverordnung würden Sanierungsmassnahmen dieser Standorte bereits ab zwei Milligramm pro Kilogramm Quecksilber eingeleitet. Danach könne die Nutzung ohne Einschränkung und Risiko erfolgen.
Das BAFU hat den Entwurf der revidierten Altlasten-Verordnung am Dienstag in die Anhörung geschickt. Die Anhörung dauert bis am 9. Oktober 2014.
Die Behörden im Wallis begrüssen die Änderung. Der Kanton hat nämlich die Anpassung gefordert. Der tiefere Wert mache Sinn, meint Cédric Arnold von der Dienststelle für Umweltschutz. «Es kann nicht sein, dass nicht saniert wird, obwohl Kinder in einem belasteten Garten nicht spielen dürfen.»
Nimmt das eidgenössische Parlament die Änderung an, müssen im Wallis mehr Parzellen saniert werden. Zahlen muss der Verursacher. Im Wallis wird derzeit geklärt, ob tatsächlich das Chemieunternehmen Lonza die Verantwortung tragen muss.