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Bombenroboter.
Legende: Spezialisten der Kantonspolizei Bern machen sich für den Einsatz am Hauptbahnhof Bern bereit. Keystone

Bern Freiburg Wallis Bombenalarm in Bern: Kunstschüler wird nicht vor Gericht gezerrt

Wegen des Bombenalarms vom 25. November am Bahnhof Bern kommt es zu keinem strafrechtlichen Verfahren. Ein junger Mann hatte ein Kunstobjekt an ein Treppengeländer gebunden und so ein Grossaufgebot von Polizei und Spezialeinheiten ausgelöst.

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Es war lediglich ein Kunstprojekt, das die Spezialisten der Kantonspolizei Bern am 25. November mitten im Berufsverkehr am Hauptbahnhof Bern sprengten; eine Figur aus einer faustgrossen Knetmasse - die wie Sprengstoff aussah - zusammengehalten mit Drähten und schwarzem Klebband.

Wie die Kantonspolizei Bern am Freitag meldete, war das Kunstobjekt von einem jungen Mann am Treppengeländer befestigt worden. Strafrechtlich relevante Tatbestände könnten ausgeschlossen werden, heisst es in der Mitteilung weiter.

Wers extra macht, macht sich möglicherweise strafbar

In Zusammenhang mit dem Bombenalarm ruft die Kantonspolizei in Erinnerung, dass ein derartiger Vorfall schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann. Ein mutwilliges Auslösen eines Polizeieinsatzes sei grundsätzlich strafbar und hätte für den Urheber schwerwiegende finanziellen Folgen.

Die Kantonspolizei Bern bittet vor dem Hintergrund der Attentate in Frankreich die Bevölkerung, sich den Umgang mit solchen Gegenständen gut zu überlegen.

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