Ein Beispiel: Hans Muster arbeitet auf einer Baustelle im Oberwallis, welche wegen der Kälte von Dezember bis Februar ruht. Muster verliert seine Stelle, unterschreibt aber sogleich wieder einen Vertrag ab März.
Arbeitslosenzahlen
Nur braucht er auch in den Wintermonaten Lohn und registriert sich deshalb bei der Arbeitslosenkasse, welche ihm den Lohnausfall teilweise kompensiert. Eine temporäre Stelle findet er nicht, und so arbeitet er ab März wieder auf der Baustelle.
Anspruch auf Arbeitslosengeld?
«Wenn jemand jahrelang saisonal arbeitet und sich jeweils mit einem Arbeitsvertrag in der Tasche als arbeitslos meldet, muss man seine Vermittlungsfähigkeit in Frage stellen», sagt Oliver Schärli, Leiter des Bereichs Arbeitslosenversicherung beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco.
Wer sich nicht vermitteln lassen will, zum Beispiel in einen fixen Job, der hat auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. «Jeder Arbeitslose ist verpflichtet, den Schaden, also die Kosten für die Arbeitslosenversicherung so minim wie möglich zu halten.»
Wir versuchen wirklich alles!
Auch beim Kanton Wallis ist man sich der Problematik bewusst. «Wir versuchen wirklich alles, um die saisonale Arbeitslosigkeit einzudämmen», sagt Peter Kalbermatten, Leiter der Walliser Dienststelle für Arbeit.
Zum Beispiel würden Bauarbeiter im Winter bei Seilbahnen arbeiten oder in Hotels. Natürlich könne man immer mehr machen, aber der Willen sei bei allen vorhanden. «Schlussendlich ist allen gedient, wenn die Leute arbeiten können.»