Die Hitze und die Trockenheit seit Anfang Juli habe dazu geführt, dass in Teilen des Kantons Bern eine sehr grosse Waldbrandgefahr herrsche, schreibt der Thuner Statthalter in einer Mitteilung. Die möglichen Gewitter am Wochenende würden weder den Boden noch die Pflanzen so befeuchten können, dass die Gefahr abnehme.
Deshalb habe er für den Verwaltungskreis Thun vorsorglich ein Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebiets ausgesprochen. Es ist somit verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Auch das Grillieren an Feuerstellen ausserhalb des Siedlungsgebiets sowie das Abbrennen von Feuerwerken ist untersagt. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrill sowie in festen Cheminées.
Statthalter besprechen sich am Montag
Am Montag werden die Regierungsstatthalter mit dem Amt für Wald, der Gebäudeversicherung und der Kantonspolizei weitere Massnahmen für das ganze Kantonsgebiet besprechen, auch bezüglich des 1. August, wie der Thuner Regierungsstatthalter weiter mitteilte.
Am Mittwoch hatten bereits fünf Gemeinden am oberen Brienzersee ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Sie stellten sich damit gegen den gemeinsamen Entscheid der zehn bernischen Statthalter und der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion, die von einem generellen Feuerverbot einstweilen absahen.