Die junge Mutter Rahel Blaser arbeitet 40 Prozent als Kindergärtnerin. Weniger wäre ihr lieber. Doch das verbietet die neue Weisung. «Ich möchte lieber 20 Prozent arbeiten, weil ich mit Beruf und Familie an meine Grenzen stosse.» Nun nehme sie halt ein Jahr Urlaub, sagt die 36jährige.
70 Prozent-Pensum auch nicht möglich
Das Verbot hat Folgen: Wenn Kleinstpensen nicht mehr zugelassen sind, dann kann im Gegenzug eine Lehrperson auch nicht 70 oder 80 Prozent arbeiten. Pensenreduktion wegen Burnout-Gefahr beispielsweise ist nicht mehr möglich. Und auch für Hauptverdiener ist die neue Regelung ein Problem. Die Freiburger Lehrerin Mirjam Arbogast sagt: «Ein Vollzeitpensum schaffe ich nicht mit Familie. Und mit einem 60 Prozent-Pensum kann ich meine Familie nicht ernähren.»
Auch Schulleiter wollen Flexibilität
Auch die Deutschfreiburger Schulleiter sind gegen eine sture Weisung. «Wir sollten wo nötig Kleinstpensen gewähren können, ohne bei der Erziehungsdirektion eine Ausnnahmeregelung beantragen zu müssen», erklärt Schulleiterin Karin Walthert.
Lehrermangel bekämpfen
Eigentlich wollte die Erziehungsdirektion mit der Weisung den Lehrermangel bekämpfen. Die Idee war, dass Lehrkräfte mit Kleinstpensen aufstocken. Die Freiburger Bildungsdirektorin Isabelle Chassot sieht in der neuen Weisung noch einen weiteren Vorteil: Sie will gleichberechtigte Lehrerinnen und Lehrer.