Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest, dass eines der vier Alternativprojekte gesamthaft betrachtet gleich gut abschneide, wie das Ausführungsprojekt. Dieses Alternativprojekt (3B) sieht vor, die Nationalstrasse durch die Rebberge abzusenken und den Tunnel zu verlängern.
Damit gelinge es, die Bauwerke landschaftlich in die gegebenen Infrastrukturanlagen entlang des Seeufers zu integrieren. Diese Variante weise in Sachen Natur- und Heimatschutz klare Vorteile auf.
Dies sei entscheidend, weil durch die Umfahrungsstrasse ein Gebiet tangiert werde, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung verzeichnet sei, führen die Richter aus.
Zurück an das UVEK
Veränderungen in solchen Gebieten seien nicht völlig ausgeschlossen, es müsse jedoch immer eine fundierte Interessenabwägung gemacht werden. Diese hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gemäss dem Urteil nicht korrekt vorgenommen.
Nun geht die Sache zurück ans UVEK. Es muss jetzt ein detailliertes Projekt zur Alternativvariante 3B und eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausarbeiten.
Die beiden Verbände zeigten sich in einer Mitteilung erfreut über das Urteil. «Es handelt sich um einen schweren Eingriff in die Landschaft, deshalb muss man die bestmögliche Schonung anstreben», sagte Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gegenüber Radio SRF.