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Twann am Bielersee.
Legende: Geduld ist gefragt: Das malerische Winzerdorf Twann soll vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Jörg André/SRF

Bern Freiburg Wallis Gericht versenkt Umfahrung von Twann erneut

Das Projekt für die Umfahrung von Twann am Bielersee geht in eine weitere Runde. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Schweizer Heimatschutzes und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gutgeheissen – und das geplante Projekt versenkt.

Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest, dass eines der vier Alternativprojekte gesamthaft betrachtet gleich gut abschneide, wie das Ausführungsprojekt. Dieses Alternativprojekt (3B) sieht vor, die Nationalstrasse durch die Rebberge abzusenken und den Tunnel zu verlängern.

Ein Luftbild von Twann.
Legende: Die Nationalstrasse N5 soll statt wie heute vor Twann (violetter Kreis) erst nach dem Dorf aus dem Berg kommen. Swisstopo

Damit gelinge es, die Bauwerke landschaftlich in die gegebenen Infrastrukturanlagen entlang des Seeufers zu integrieren. Diese Variante weise in Sachen Natur- und Heimatschutz klare Vorteile auf.

Dies sei entscheidend, weil durch die Umfahrungsstrasse ein Gebiet tangiert werde, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung verzeichnet sei, führen die Richter aus.

Zurück an das UVEK

Zweites Urteil

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Bereits 2011 hatten Landschafts- und Heimatschutz ein Urteil in dieser Sache erwirkt. Damals hoben die Richter ebenfalls die Plangenehmigung auf und wiesen sie Sache zwecks Prüfung der Variante der Landschaftsschützer zurück an das UVEK.

Veränderungen in solchen Gebieten seien nicht völlig ausgeschlossen, es müsse jedoch immer eine fundierte Interessenabwägung gemacht werden. Diese hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gemäss dem Urteil nicht korrekt vorgenommen.

Nun geht die Sache zurück ans UVEK. Es muss jetzt ein detailliertes Projekt zur Alternativvariante 3B und eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausarbeiten.

Die beiden Verbände zeigten sich in einer Mitteilung erfreut über das Urteil. «Es handelt sich um einen schweren Eingriff in die Landschaft, deshalb muss man die bestmögliche Schonung anstreben», sagte Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gegenüber Radio SRF.

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