Die Berner Kantonsregierung schreibt in einer Medienmitteilung vom Freitag, bei dem Entscheid handle sie wie ein privater Grundeigentümer und nehme keine hoheitlichen Aufgaben wahr.
Die Erklärung ist folgende: Die Grundstücke im Besitz des Kanton Bern auf Gebiet der Gemeinde Gampelen gehörten zum Finanz- und nicht zum Verwaltungsvermögen des Kantons Bern. Und Finanzvermögen können von den Behörden nach kaufmännischen Grundsätzen verwaltet werden.
Dies stösst den Naturschutzorganisationen sauer auf: Wie Pro Natura Bern, der WWF Bern, BirdLife Schweiz und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz schreiben, könnten so alle Schutzbestimmungen ausgehebelt werden. Diese Rechtsauffassung des Kantons Bern sei ihrer Einschätzung nach «nicht statthaft».
Sie schreiben weiter, der TCS-Campingplatz am Ostufer des Neuenburgersees liege in einem Schutzgebiet von internationaler Bedeutung.