Der Verteidiger des angeschuldigten «Heilers» von Bern ist mit seinem Versuch gescheitert, zwei Gutachten in Zweifel zu ziehen und sie mit neuen Zweit-Gutachten zu ergänzen. Das Gericht lehnte seine Anträge ab. Das Gutachten über das Blut der 16, mutmasslich vorsätzlich mit HIV angesteckten Opfer und das psychiatrische Gutachten seien nach korrekten wissenschaftlichen Standarts erstellt worden und gäben keinen Anlass, sie in Frage zu stellen.
Keine Entlastungszeugen
Auch der Antrag der Verteidigung, 9 neue Zeugen vorzuladen, die den Angeschuldigten entlasten könnten, lehnte das Gericht ab. Die vorgeschlagenen Personen könnten nichts zu den konkreten Vorwürfen sagen. Sie seien mit dem «Heiler» bekannt und könnten sich bloss allgemein über ihn äussern, erklärte der Gerichtspräsident.
Nun folgen die Plädoyers
Am Donnerstag beginnen die Plädoyers des Staatsanwalts, der Anwälte der Privatklägerinnen und Privatkläger und des Verteidigers. Nächste Woche zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück. Es muss in diesem Indizienprozess entscheiden, ob die Anschuldigungen der mutmasslichen Opfer oder die Unschuldsbeteuerungen des Angeschuldigten überzeugender sind. Das Urteil ist am 21. oder 22. März zu erwarten.