Der Kanton Wallis hat etwa 3'500 Hektaren Bauland, die bisher nicht überbaut worden sind. Wegen dem Bevölkerungswachstum wird in den nächsten 15 Jahren etwa die Hälfte davon gebraucht. Weil das neue Raumplanungsgesetz überdimensionierte Bauzonen verbietet, muss der Rest zurückgezont werden.
Den Walliser Behörden schwebt nun vor, den Teil der Baulandreserven, der sich im Siedlungsgebiet befindet, zurückzustellen.
«Die Gemeinden können zum Beispiel eine Sondernutzungsplanung vorsehen, so dass eine Bauzone in Etappen überbaut werden kann», erklärte Damian Jerjen, Chef der Walliser Dienststelle für Raumplanung am Montag in Sitten.
Mit der Rückstellung kann eine Umzonung umgangen werden. Es ist allerdings unklar, ob Kanton und Gemeinden Eigentümer entschädigen müssen, die ihr Bauland während vielen Jahren nicht überbauen dürfen.
Viele offene Fragen
Der Kanton Wallis sieht im neuen Gesetz auch eine Mehrwertabgabe vor. Das bedeutet, dass Eigentümer, deren Land an Wert gewinnt, eine Abgabe an Kanton und Gemeinde zahlen müssen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn jemand mehr Stockwerke bauen darf als vor der Revision des Gesetzes.
Umgekehrt muss die öffentliche Hand jedoch nicht in jedem Fall Eigentümer entschädigen, deren Bauland plötzlich keines mehr ist. Hier werden wohl die Gerichte Leiturteile fällen, denn es geht um zentrale Fragen zum Eigentumsrecht. Besonders heikel in einem Kanton, in dem mehr Bürgerinnen und Bürger Land besitzen als in allen anderen Kantonen.
Die Gesetzesrevision geht jetzt in die Vernehmlassung. In den nächsten drei Monaten können die Gemeinden Stellung nehmen. Voraussichtlich im November kommt das revidierte Raumplanungsgesetz vor das Walliser Kantonsparlament.