Seit zwei Jahren wird vor Gericht um das Erbe von Cornelius Gurlitt gestritten. Der 2014 verstorbene Kunsthändlersohn hat sein Erbe überraschend dem Kunstmuseum Bern vermacht. Cornelius Gurlitts Cousine Uta Werner hat das Testament angefochten. Nun geht der Prozess in die entscheidende Schlussrunde. Wann das Oberlandesgericht München einen Beschluss fassen wird, ist noch offen. Es sei nicht abzusehen, ob es bei einem Termin bleibe, hiess es beim Gericht bisher.
Beim Berner Kunstmuseum rechnet man damit dass das Gericht seinen Beschluss «irgendwann noch in diesem Jahr» fällt, wie Marcel Brülhart, Vizepräsident der Dachstiftung des Kunstmuseums Bern und des Zentrums Paul Klee, auf Anfrage sagte.
War er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte?
Im Grundsatz wird es vor Gericht um die Frage gehen, ob Cornelius Gurlitt im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war bei der Verfassung des Testaments. Diverse Gutachter sind bis jetzt zu verschiedenen Schlüssen gekommen. In der ersten Instanz hiess es, es könne nicht bewiesen werden, dass Cornelius Gurlitt testierunfähig gewesen sei. Gegen diese Entscheidung ging Cousine Uta Werner in Berufung und holte mehrere eigene Gutachten ein, die Gurlitt Testierunfähigkeit attestierten.
Das Oberlandesgericht München wiederum hat nun ebenfalls einen eigenen Gutachter beauftragt, der Gurlitt zwar psychische Erkrankungen attestierte, gleichzeitig kommt das Gutachten aber zum Schluss, er sei testierfähig gewesen. Die Gutachtermeinungen gehen also auseinander. Nun werden Zeugen angehört.
Das Oberlandesgericht ist im vorliegenden Fall wahrscheinlich die letzte Instanz, die entscheidet. Es sei denn es öffnet den Weg zu einer höchstrichterlichen Beurteilung. Doch dies tun die Oberlandesgerichte in der Regel nur bei grundsätzlichen Rechtsfragen, sogenannten Rechtsbeschwerden.
Solche sind wohl eher nicht zu erwarten, denn es handelt sich, zumindest aus juristischer Sicht, um einen normalen Erbstreit. Nicht alltäglich sind dagegen der Streitgegenstand und die Umstände.
Offen bleibt, was nach Bern kommt
Kunstwerke, die unter Raubkunstverdacht stehen, sollen in Deutschland bleiben, abgeklärt und an Berechtigte zurückgehen, so die Abmachung des Kunstmuseums Bern mit Bayern und der Bundesrepublik. Werke, die unter den von den Nazis geprägten Begriff «Entartete Kunst» fallen, würde Bern grosszügig ausleihen.
Was dann letzten Endes noch nach Bern käme, ist mehr als offen. Längst ist klar, dass das Konvolut nicht nur teure Ölbilder grosser Meister enthält, sondern auch viele Papierwerke und Grafiken und Werke von Künstlern, die aus der kunstsinnigen Familie Gurlitt hervorgingen.