Mit der Initiative bekämpft die SVP des Kantons Freiburg das Zentrum für Islam und Gesellschaft an der Universität Freiburg. Das Kantonsparlament befand jedoch, die Initiative verstosse gegen die Bundesverfassung – und hat sie für ungültig erklärt.
Gegen diesen Entscheid hat die SVP am Dienstag beim Bundesgericht Rekurs eingereicht. Dies, weil die SVP der Meinung ist, dass die Ungültigerklärung «aus rein politischen und ideologischen Motiven erfolgte», heisst es in einer Mitteilung.
Vor allem habe der Grosse Rat nicht genügend analysiert, ob eine verfassungskonforme Auslegung der Initiative möglich wäre.
Im Kantonsparlament chancenlos
Der Freiburger Grosse Rat hat die Initiative im März deutlich verworfen. Die Mehrheit war der Meinung, dass die Initiative – weil sie nur gegen eine Religion gerichtet ist – diskriminierend sei, und deshalb gegen die Bundesverfassung verstosse. Das Parlament folgte mit seinem Entscheid der Regierung und der vorberatenden Kommission.