Gemäss den Regeln der Oberstufenschule Länggasse in Thun ist das Tragen von Kopfbedeckungen nicht erlaubt. Die entsprechende Hausordnung dazu ist rund zehn Jahre alt und im Zusammenhang mit den damals in Mode gekommenen Baseballmützen ausgearbeitet worden.
Aufgrund dieser Hausordnung wurde vergangenen Woche eine Schülerin vom Unterricht ausgeschlossen weil sie mit einem Kopftuch zum Unterricht erschienen ist. Den Fall machte die Sonntagszeitung publik.
«Individuelle Ausnahmebewilligung»
Am Montag nun ist die Schulleitung mit dem zuständigen Thuner Gemeinderat Roman Gimmel (SVP) sowie dem Schulinspektor zusammengesessen. An der Sitzung wurde festgelegt, dass die Neuntklässlerin den Unterricht nun doch wieder besuchen darf - und zwar mit Kopftuch.
Dies sei eine «individuelle Ausnahmebewilligung», erklärte Gimmel (SVP) gegenüber dem Regionaljournal.
Kopftücher bis auf Weiteres erlaubt
Sollten sich weitere Mädchen an den Thuner Schulen entschliessen, ein Kopftuch zu tragen, würden auch für diese eine solche Ausnahmebewilligung erteilt, erklärte Gimmel weiter. Und zwar so lange, bis ein Entscheid des Bundesgerichts im St. Galler Kopftuchstreit vorliege.
Dort will ein bosnisches Elternpaar muslimischen Glaubens, dass ihre Tochter mit Kopftuch zur Schule gehen darf. Das St. Galler Verwaltungsgericht erachtete das Kopftuchverbot in der Schule als unverhältnismässigen Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit und hob es auf, der Schulrat zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter.