Der Lagerleiter habe das Risiko einer Bergwanderung und die Fähigkeiten der Jugendlichen nicht richtig eingeschätzt, teilte die Freiburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Staatsanwältin fordert deshalb, der Mann sei wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen und zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 120 Franken zu verurteilen.
Es findet ein sogenanntes abgekürztes Verfahren statt. Das heisst, die betroffenen Parteien haben die Anklageschrift erhalten und zugestimmt. Die Akten gehen nun an ein zuständiges Gericht. Dieses wird prüfen, ob der in der Anklageschrift dargestellte Sachverhalt mit den Fakten übereinstimmt und ob die Strafe angemessen ist.
Verirrt und von der Nacht überrascht
Der tödliche Bergunfall ereignete sich Anfang August 2011 in einem Pfadilager in den Freiburger Alpen. Die Kinder, die an dem Lager teilnahmen stammten aus der Region Biel. Auf den Lagerprogramm stand eine 48-stündige Wanderung, dabei verirrte sich eine Vierergruppe auf dem auf die 2374 Meter hohe Pointe de Paray.
Die Gruppe wurde von der Dunkelheit überrascht und musste auf einem Felsen campieren. Als die Jugendlichen am nächsten Morgen weiter wollten, rutschte ein 13jähriger ab und schlug auf einem Felsen auf. Die Retter konnten ihn nur noch tot bergen.