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Bern Freiburg Wallis Verteidiger: «Heiler» nicht mehr in der Lage, rational zu denken

Dem sogenannten «Heiler» von Bern seien die Anschuldigungen von ehemaligen Vertrauten völlig über den Kopf gewachsen. Deshalb hatte er sich in seinem Haus verschanzt und die weitere Teilnahme am Prozess verweigert. So mutmasst der Verteidiger.

Die Fülle der Anschuldigungen, die sich der sogenannte «Heiler» von Bern seit dem Prozessbeginn am 6. März vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland anhören musste, haben ihn unglaublich belastet. «Alle, die ihm früher sehr nahe gestanden sind, haben sich gegen ihn verschworen. Wohl deshalb hat er sich am Donnerstag in seinem Haus eingeschlossen und war nicht mehr bereit, am Prozess teilzunehmen.» So begründet Rechtsanwalt Ernst Reber, der amtliche Verteidiger des «Heilers», den überraschenden Zwischenfall im Verlaufe dieses Gerichtshandels.

«Heiler war nicht mehr in der Lage, vernünftig zu denken.»

Verteidiger Reber konnte ihn trotz intensiven telefonischen Kontakten nicht davon überzeugen, seinen Widerstand aufzugeben. «Er war in schlechter Verfassung und nicht mehr in der Lage, rational zu denken» gibt der Anwalt zu bedenken.

Die Anschuldigungen der Zeugen und der mutmasslichen Opfer wurden im Verlaufe der Einvernahmen tatsächlich immer massiver. Für praktisch alle Zeugen und Privatkläger steht gemäss ihren Aussagen fest, dass sie der Beschuldigte vorsätzlich und hinterrücks mit dem HI-Virus angesteckt hat. Diese Vorwürfe hat der «Heiler» bei seiner Einvernahme vehement bestritten.

Prozess geht vorerst wie geplant weiter

Der Gerichtspräsident gab am Freitag nach dem Mittag bekannt, dass der Angeschuldigte zurzeit medizinisch beurteilt werde. Dieser Befund sage dann auch, wann der «Heiler» wieder vor Gericht erscheinen könne.

Man rechnet damit, dass er am Montag oder Dienstag beim Plädoyer seines Verteidigers anwesend sein wird. Der Prozess ging am Freitag Nachmittag wie geplant weiter, mit den Plädoyers der Opfer-Anwälte.

Staatsanwalt fordert höchstmögliche Strafe

Seinen Antrag gestellt hat bereits der Staatsanwalt. Er fordert für den «Heiler» die höchstmögliche Strafe von 15 Jahren Gefängnis, vorab wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung und Verbreitung menschlicher Krankheiten in mehreren Fällen. Das Urteil fällt am 21. oder 22. März.

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