Die Klage kam von der Berner Sektion des Handels- und Industrievereins des Kantons Bern, vom Gewerbeverband der Stadt Bern sowie vom Verband der Arbeitgeber Region Bern. Der Vorwurf: EWB und ihre Tochtergesellschaften wie zum Beispiel die Bären Haustechnik AG und die Guggisberg Dachtechnik AG würden gegen das Kartellrecht verstossen. Ebenfalls wurden Quersubventionierungen vermutet und kritisiert. Dies, so die Kläger, würde dem Gesamtenergiespezialisten zu einer marktbeherrschenden Stellung verhelfen - was missbräuchlich sei.
Die Wettbewerbskommission kommt zum Schluss: Die Aktivitäten von EWB entsprächen dem vom Gemeinderat der Stadt Bern - der Eigentümerin - verabschiedeten Reglement. Ein unzulässiges Verhalten sei nicht festzustellen, teilt EWB den Befund der Weko mit. Die Wettbewerbskommission stelle deshalb das Verfahren ein und sehe auch keine Veranlassung, dem Gemeinderat irgendwelche Empfehlungen zur Umgestaltung der Eignerstrategie zu unterbreiten.