Der eine Polizist habe den Mann zu Boden gedrückt und durch die Urinpfütze geschleift, sagte Einzelrichterin Bettina Bochsler bei der Urteilsbegründung. Der andere Polizist habe die Jacke des Mannes in die Pfütze gelegt.
Die beiden Polizisten hatten diese Vorwürfe zurückgewiesen. Sie gaben an, sie seien im Rahmen des Erlaubten gegen den um sich fuchtelnden und sie bedrängenden Mann vorgegangen. Die Richterin hat die beiden Polizisten zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Der renitente Mann wurde vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte freigesprochen. Zahlreiche Kollegen der beiden Polizisten verfolgten die Urteilseröffnung im Berner Amthaus.