In der Landwirtschaft sind Direktzahlungen für Biodiversitätsmassnahmen gang und gäbe. In den privaten Gärten kennt man das nicht – bis jetzt. In Bolligen im Kanton Bern werden Gartenbesitzer neu entschädigt, wenn sie Ast- oder Steinhaufen in ihrem Garten einrichten. Auch in Allmendingen bei Bern gibt es das seit Kurzem.
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Bild 1 von 3Legende: Die Gemeinde Bolligen entschädigt einen korrekt aufgeschichteten Asthaufen mit 125 Franken. zvg/Büro Kappeler
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Bild 2 von 3Legende: Für einen Steinhaufen gibt es 250 Franken. Er muss aber gewissen Anforderungen entsprechen, zum Beispiel gilt als Mindestdurchmesser 1.6 Meter. zvg/Büro Kappeler
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Bild 3 von 3Legende: Auch Holzbeigen werden entschädigt: 150 Franken gibt es. Sie müssen bis zum Zerfall stehengelassen werden. zvg/Büro Kappeler
Gemeindepräsidentin Kathrin Zuber ist überzeugt, dass es diesen Einsatz braucht. «Alte Fotos zeigen es: Unsere Gemeinde hat sich stark gewandelt, viel Grün ist verloren gegangen.» Geld sei ein Anreiz, Gärtnerinnen und Gärtner zu mehr Wildheit im Garten zu motivieren. «Auch wenn es nicht grosse Beträge sind», so Gemeindepräsidentin Zuber.
Mehr Wildheit gewünscht
Bolligen hat 32'000 Franken pro Jahr für solche Massnahmen reserviert. Auch Landwirte können davon profitieren. Diese Art der Förderung der Biodiversität sei sinnvoll, mein Landschaftsplaner Samuel Kappeler, der Gemeinden bei solchen Projekten berät. «Es motiviert die Gartenbesitzerinnen und -besitzer, etwas für die Biodiversität zu tun.» Und: «So wird aufgezeigt, dass ein Garten nicht nur aus einem penibel gepflegten Rasen bestehen muss.»