Der Regierungsrat hat das grundlegend überarbeitete Polizeigesetz an den Grossen Rat weitergeleitet. Viele vorgeschlagene Neuerungen seien in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden, stellt der Regierungsrat fest.
Auf geteiltes Echo stiess aber die geplante Regelung zu den privaten Sicherheitsdiensten. Der Regierung will diese neu einer Bewilligungspflicht unterstellen.
Eigenständiges Gesetz
Die Vernehmlasser hätten höchst unterschiedliche Regelungsansätze gefordert, stellt der Regierungsrat fest – namentlich einen Beitritt zu einem der beiden bestehenden Konkordate über die privaten Sicherheitsunternehmen.
Die Weiterbearbeitung dieses Bereichs drohe die Revision des Polizeigesetzes als Ganzes zu verzögern, befürchtet der Regierungsrat. Er beschloss deshalb, die Bestimmungen zu den privaten Sicherheitsdiensten aus der Revision herauszutrennen und in einer eigenständigen Gesetzesvorlage weiterzuverfolgen.