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Bernisches Polizeigesetz Auf dem Prüfstand vor dem Bundesgericht

Mehrere Organisationen und Privatpersonen verlangen vom Bundesgericht eine «abstrakte Normenkontrolle».

Die «Lex Fahrende» war schon in der grossrätlichen Debatte heftig umstritten, und es wurden Bedenken laut, dass dieser Passus dem Bundesgesetz widersprechen könnte. Nun haben die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern, die Gesellschaft für bedrohte Völker sowie weitere Organisationen und Privatpersonen beim Bundesgericht eine sogenannte «abstrakte Normenkontrolle» beantragt.

Minderheitenschutz verletzt?

Der Gesetzesartikel zu den Fahrenden sieht vor, dass Personen, die ein Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers als Standplatz nutzen, weggewiesen und das Areal innert 24 Stunden geräumt werden darf. Zwar darf die Wegweisung nur vollzogen werden, wenn im Kanton ein Transitplatz zur Verfügung steht, wo die Weggewiesenen hingehen können.

Doch ein einziger solcher Platz reiche nicht aus, um den Minderheitenschutz zu gewähren, heisst es in einer Mitteilung der Beschwerdeführenden vom Montag.

Förderung verlangt – nicht Wegweisung

Der Schutz der Grundrechte verlange keine Polizeimassnahmen, sondern die Förderung der Niederlassungs-, Bewegungs- und Wirtschaftsfreiheit sowie des Familienlebens der Fahrenden, wird Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der Gesellschaft für bedrohte Völker, in der Mitteilung zitiert.

Angefochten werden auch die Bestimmungen zur Kostenüberwälzung bei Veranstaltungen, an denen es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Hier sehen die Beschwerdeführenden die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt.

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