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Berufungsverhandlung Mitte November muss Ignaz Walker zum dritten Mal vor Obergericht

  • Das Urner Obergericht muss zum dritten Mal beurteilen, ob der ehemalige Barbetreiber Ignaz Walker einen Killer auf seine damalige Frau angesetzt hatte.
  • Die Berufungsverhandlung findet am 16. November in Altdorf statt.
  • Das Bundesgericht hatte einen Freispruch des Urner Obergerichts wegen des Vorwurfs auf Mordversuch nicht akzeptiert und wies das Urteil zur Neubeurteilung zurück.
  • Walker sass bereits über vier Jahre und neun Monate in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. 2015 wurde er entlassen.
  • Im vergangenen April kam der einstige Bordellbetreiber erneut vorübergehend hinter Gitter, nachdem er mit einem Komplizen in ein Luzerner Velogeschäft eingebrochen war.

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