Worum geht es? Die Zustimmung zur Vorlage vom 27. November war mit 2068 Ja zu 2063 Nein äussert knapp. Ungültig waren 73 Stimmabgaben, weil die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden, wie es in der Mitteilung der Stadt Kreuzlingen vom Dienstag heisst. In den überwiegenden Fällen fehlte beim brieflichen Abstimmen die Unterschrift, oder der Stimmrechtsausweis wurde nicht separat beigelegt.
Was passiert jetzt? Ein Einwohner hat beim Kanton Thurgau Rekurs eingelegt. Er verlangt eine Nachzählung des knappen Entscheids. Der Kanton hat der Stadt Kreuzlingen für ihre Stellungnahme zum Rekurs eine Frist bis zum 23. Dezember gesetzt. Daraufhin wird entschieden, ob dem Rekurs stattgegeben und eine offizielle Nachzählung angeordnet wird. Um möglichst bald Klarheit zu haben, werde der Stadtrat dem Kanton seine Stellungnahme in den nächsten Tagen zustellen.