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Opferhilfe begrüsst Stalking-Massnahmen
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 28.11.2019.
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Besserer Opferschutz Opferhilfe begrüsst Stalking-Massnahmen im Kanton St. Gallen

Der St. Galler Kantonsrat hat Massnahmen gegen Stalker und Stalkerinnen beschlossen. Das freut den Verein Opferhilfe.

Der Kanton St. Gallen hatte vor 16 Jahren bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt eine Vorreiterrolle übernommen. Mit einer Ergänzung im Polizeigesetz sollen nun auch in Fällen von Stalking Interventionsmöglichkeiten wie Wegweisungen, Annäherungs-, Kontakt- oder Rayonverbote angewendet werden. Das hat der St. Galler Kantonsrat am Mittwoch entschieden.

Ausserdem wird eine Koordinationsgruppe Häusliche Gewalt und Stalking eingeführt. Sie übernimmt eine beratende und koordinierende Funktion, wenn aufgrund der Gefährdungslage ein hohes Risiko einer schweren Gewalttat besteht.

Susanne Vincenz-Stauffacher

Nationalrätin

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Susanne Vincenz-Stauffacher ist Präsidentin des Stiftungsrates des Vereins Opferhilfe St. Gallen und beider Appenzell. Ausserdem ist das FDP-Mitglied St. Galler Kantonsrätin und wurde 2019 in den Nationalrat gewählt. Sie ist selbständige Rechtsanwältin, verheiratet und Mutter von zwei Töchtern.

SRF News: Sind Sie mit den getroffenen Massnahmen zufrieden?

Ich bin sehr zufrieden. Die getroffenen Massnahmen waren dringend nötig. Denn gerade im Bereich Stalking haben wir zurzeit eine unbefriedigende Rechtslage. Diese Lücke kann nun geschlossen werden. Meines Erachtens wird der Opferschutz mit diesen Massnahmen massgebend verbessert, indem man jetzt eben das polizeiliche Instrumentarium ausweitet. Nun besteht ein griffiger Opferschutz.

Weshalb errachten Sie das als griffigen Opferschutz?

Eine gewaltausübende Person konnte bisher weggewiesen werden. Sie durfte so beispielsweise für eine bestimmte Zeit nicht mehr in die eigene Wohnung, wenn der Vorfall dort passiert ist. Eine solche Massnahme nützt bei Stalking nichts, da der Stalker oder die Stalkerin in den allermeisten Fällen nicht im gleichen Haushalt lebt wie das Opfer. In einem solchen Fall bringt beispielsweise ein Rayonverbot viel mehr, weil sich der Stalker oder die Stalkerin dem Opfer bis auf eine bestimmte Anzahl Meter nicht annähern darf. Wenn sich eine gewaltausübende Person nicht daran hält, kann sie nun sanktioniert werden.

Hat der Kanton St. Gallen bei diesem Thema im interkantonalen Vergleich nun aufgeholt?

Nun sind wir wieder bei den Leuten! Wir sind aufgerückt und ich denke, mit diesen Massnahmen haben wir nun ein sehr modernes, zielgerichtetes Instrumentarium.

Das Gespräch führte Michael Ulmann.

Vergleich mit anderen Kantonen

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Der Kanton Zürich kennt ein kantonales Gewaltschutzgesetz. Eine Verlängerung von Massnahmen gegen Stalker oder Stalkerinnen ist dort einfacher zu erhalten als beispielsweise im Kanton St. Gallen, wo ein Richter darüber entscheiden muss. Auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden kennt bereits griffige Massnahmen gegen Stalker und Stalkerinnen.

Gesamtschweizerisch wurde bereits über ein nationales Gewaltschutzgesetz diskutiert. Auch über die Einführung eines eigenen Straftatbestandes Stalking wurde bereits diskutiert. Klar ist bisher jedoch nur, dass der Bund punkto Opferschutz bei häuslicher Gewalt und Stalking auf die nächsten Jahre das Zivil- und Strafrecht anpasst. Unter anderem sollen Gerichte verfügen können, dass Täter und Täterinnen elektronische Fussfesseln oder Armbänder tragen müssen.

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