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Estermann soll mit Peitsche zugeschlagen haben
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 19.11.2019. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 33 Sekunden.

Bezirksgericht Willisau Blutende Verletzungen brachten Luzerner Springreiter vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-jährigen Spitzenspringreiter Paul Estermann vor, dem Pferd «Castelfield Eclipse» 2016 zwei Mal mit der Dressurpeitsche schmerzhafte und teilweise blutende Verletzungen zugeführt zu haben. «Lord Pepsi» soll der Springreiter zwischen 2014 und 2017 mindestens drei Mal unnötig stark mit der Peitsche traktiert haben. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine bedingte Geldstrafe, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil des Bezirkgerichts Willisau wird in den nächsten Tagen erwartet.

«Willentlich die Würde des Tieres missachtet»

Estermann habe den beiden Pferden willentlich unnötig Schmerzen zugefügt und habe zumindest in Kauf genommen, sie zu verletzten, schreibt die Staatsanwaltschaft. Er habe damit wissentlich und willentlich die Würde der Tiere missachtet.

In seinem vom Beschuldigten nicht akzeptierten Strafbefehl legte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken (total 14'400 Franken) fest.

«Es gibt sicher eine grosse Dunkelziffer»

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«Im Training mit Tieren soll grundsätzlich nicht bestraft, sondern es soll erwünschtes Verhalten belohnt werden», sagt der Luzerner Kantonsstierarzt Martin Brügger. Das Gesetz gebe denn auch vor, was verboten sei; bei der Dressur stünden vor allem Misshandlung und Überanstrengung des Tiers im Zentrum. Aber auch Schläge - etwa um ein Tier über ein möglichst hohes Hindernis zu zwingen - seien verboten.

«Die Meinungen darüber, was zulässig ist und was nicht, gehen jedoch weit auseinander», sagt Martin Brügger. Komme dazu, dass es nicht in jedem Fall klare Vorgaben gebe und jeder Fall einzeln beurteilt werden müsse.

«Pro Jahr haben wir nur wenige Fälle von Tierquälerei bei Pferden», sagt der Luzerner Kantonstierarzt. Allerdings sei die Dunkelziffer wohl gross, da jede vermutete Misshandlung zuerst von einer Drittperson gemeldet werden müsse.

Gemäss Schweizer Tierschutzgesetz macht sich strafbar, wer ein Tier misshandelt oder dessen Würde missachtet. Wird ein Pferd durch den Einsatz der Peitsche verletzt, gilt dies laut dem Reglement des Schweizerischen Verbands für Pferdesport als übermässiger Gebrauch der Peitsche. Die Peitsche darf nie mehr als dreimal für ein bestimmtes Ereignis und nie auf den Kopf verwendet werden.

Olympische Spiele, WM und EM

Mit «Castlefield Eclipse» nahm Estermann von 2011 bis 2018 an Wettkämpfen teil, so an den Olympischen Spielen 2012 in London, an der Weltmeisterschaft 2014 in Caen sowie zwei Mal an Europameisterschaften. Auch mit «Lord Pepsi» reitet Estermann an internationalen Wettkämpfen, so nahm er mit ihm diesen Sommer an der Europameisterschaft in Rotterdam teil.

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