Im letzten Herbst wurde das Verhüllungsverbot im Kanton St. Gallen deutlich angenommen. 66,7 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sagten Ja. In Kraft ist das Gesetz seit dem 1. Januar. Angewendet wurde es bis jetzt aber noch nie, wie Florian Schneider, Mediensprecher der St. Galler Kantonspolizei, auf Anfrage erklärt.
Gesetz als Papiertiger
Und damit ist eingetroffen, was der St. Galler Justizdirektor Fredy Fässler schon vor der Abstimmung prophezeite: Das Gesetz werde kaum zur Anwendung kommen, weil es im Kanton St. Gallen praktisch keine Burka-Trägerinnen gibt.
Trotzdem: Die Polizei wäre auf den Ernstfall vorbereitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden instruiert und würden Verstösse gegen das Gesichtsverhüllungsverbot gleich wie andere Verstösse gegen das Übertretungsgesetz behandeln. Heisst: Beweissicherung, Befragung, Sachverhalt dokumentieren - und die Sache anschliessend der Staatsanwaltschaft übergeben.