Was ist bislang über die Ereignisse in der Tatnacht bekannt?
Die 27-jährige Angeklagte, ihre Eltern und ihr Ehemann waren am 13. Dezember 2015 im Schaffhauser Ortsteil Hemmental in einen heftigen Streit geraten. Es kam zu einer Messerstecherei, der Vater der Angeklagten und deren Ehemann kamen ums Leben. Die beiden Männer waren nicht zum ersten Mal aneinander geraten. Bereits zwei Monate zuvor musste die Polizei einschreiten. Gemäss Ermittlungen ist unbestritten, dass der Vater den Ehemann umgebracht hat. Über den Tod des Vaters gibt es mehrere Versionen.
Wie sieht die Version der Angeklagten aus?
Die 27-jährige Frau erklärte vor dem Schaffhauser Kantonsgericht, dass ihr Ehemann und ihr Vater sich gegenseitig umgebracht hätten. «Und ich bin jetzt der Idiot vom Dienst», sagte sie mit Nachdruck. Sie wolle nicht für etwas geradestehen, das sie nicht getan habe. «Ich hätte meinem Vater kein Haar krümmen können», sagte sie weiter.
Von welchem Tatablauf geht die Staatsanwaltschaft aus?
Die Aussagen der Angeklagten seien nicht glaubhaft, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Sie habe die Tat zuvor auch in polizeilichen Einvernahmen zugegeben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie ihren Vater mit 55 Messerstichen getötet hat, 49 davon in Hals und Nacken. Dies habe sie getan, um einen Angriff ihres Vaters auf ihren Ehemann abzuwehren.
Welches Strafmass will die Anklage?
Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen Mordes für die Angeklagte. Sie habe ein Blutbad angerichtet, sagte er in seinem Plädoyer. Es lasse sich zwar nicht beweisen, dass sie das Verbrechen geplant habe. Trotzdem werde die Tat zum Mord, weil die Tötung hohen verbrecherischen Willen verlangt habe. Weiter erklärte der Staatsanwalt, sie habe sich nach der Tat skrupellos verhalten, keinerlei Reue gezeigt und sich nicht kooperativ verhalten. Ihr Geständnis habe sie widerrufen und seither eine ganze Reihe von Versionen des Tatablaufs erzählt.
Wie lautet der Antrag der Verteidigung?
Der Anwalt der Angeklagten verlangte bei der Fortsetzung des Prozesses am Donnerstag, die Frau sei vom Vorwurf des Mordes freizusprechen. Sollte das Gericht zum Schluss kommen, dass seine Mandantin doch für den Tod ihres Vaters verantwortlich ist, solle die Tat als Notwehr eingestuft werden. Ein Strafmass von zwei Jahren bedingt hält der Anwalt in diesem Fall für angemessen. «Es gibt kein Geständnis und keine lebenden Zeugen», begründete er seine Anträge.
Das Urteil gibt das Schaffhauser Kantonsgericht am Montagmorgen bekannt.