Es ist früher Morgen, 5.30 Uhr, die Sonne geht auf über dem Alpstein im Appenzellerland. In der Ferne hört man Kuhglocken, Vögel pfeifen, das tauende Wasser rauscht in einem nahen Bergbach. Idylle.
Drohnen fliegen über Terasse
Und dann das erste Dröhnen einer Drohne. Etwas unterhalb der Ebenalp steht ein Mann mit einer Fernsteuerung. Seine Drohne kreist über dem Berggasthaus Äscher, das seit der Publikation eines Fotos im Magazin National Geographic weltberühmt ist. Äscher-Wirtin Melanie Gmünder ist empört: «Sie kommen von der rechten Seite über die Terrasse, sie fliegen an den Zimmerfenstern vorbei. Und das jeden Tag!»
Bereits in den frühen Morgenstunden kämen die ersten Drohnenpiloten, um ein Foto vom Berggasthaus Äscher zu schiessen. Kaum einer halte dabei einen Sicherheitsabstand ein, sagt Wirtin Melanie Gmünder: «Drohnen sind störend. Es ist respektlos. Es ist unangenehm. Die Leute werden gestört.»
Bedrohung für Wildtiere
Drohnen sind aber nicht nur ärgerlich für die Erholungssuchenden, sie können eine ganz konkrete Bedrohung darstellen für Wildtiere und Vögel, sagt Dominik Thiel, Leiter des St. Galler Amtes für Natur, Jagd und Fischerei und Vorstandsmitglied der kantonalen Konferenz der Jagdverwalter: «Das Hauptproblem ist, dass Wildtiere die Drohnen als Feind erkennen. Drohnen können aussehen wir ein Adler.»
Freude an den Drohnen hat - ausser den Drohnenpiloten - eigentlich niemand. Vor einem Jahr haben sich deshalb Vertreter der Bundesämter für Umwelt und Zivilluftfahrt mit Experten der Vogelwarte, von Bird Life, von Pro Natura und dem Schweizerischen Verband der Zivilen Drohnen zusammengesetzt und ein Merkblatt ausgearbeitet.
Denn eine rechtliche Handhabe fehlt. Drohnenverbands-Präsident Martin Kellerhals erklärt: «Bevor man mit einer Drohne in die Luft geht, muss eine seriöse Flugvorbereitung erfolgen. Dazu gehört auch die Konsultation der interaktiven Drohnenkarte des Budesamtes für Zivilluftfahrt. In dieser Karte sind Zonen mit Einschränkungen für Modelluftfahrzeuge und Drohnen eingezeichnet. Im Alpsteingebiet besteht eine solche Zone, bezeichnet mit Eidgenössisches Jagdbann-Gebiet.»
«Merkblatt reicht nicht»
Ein Flugverbot nur im Jagdbann-Gebiet ist der Äscher-Wirtin aber zu wenig. Und auch ein Merkblatt bringe wenig, wenn es nur von professionellen Drohnenpiloten gelesen werde: «Ein Merkblatt bringt so viel wie ein Rezept. Das bringt gar nichts. Das liest niemand. Ich finde: Es muss möglichst schnell, ein Gesetz gemacht werden.»
Mit einer Gesetzes-Initiative wolle man ein Drohnen-Flugverbot vor die Appenzell-Innerrhoder-Landsgemeinde bringen. Auch andere Kantone und Gemeinden haben schon Vorschriften und Flugverbots-Zonen gefordert. Die Stadt Zürich zum Beispiel, Allschwil und Reinach im Baselbiet, Lauterbrunnen im Berner Oberland oder Flims in Graubünden. Man musste zurückkrebsen - das Luftfahrtrecht ist Bundesrecht. Und beim Bund ist man zurückhaltend. Man wolle erst abwarten, was die EU im Luftverkehrsabkommen entscheide, heisst es in mehreren Antworten des Bundesrates auf politische Vorstösse.