- Im vergangenen Herbst haben fünf Parteien und 54 Stimmberechtigte Beschwerde gegen das Majorz-System eingereicht.
- Nun hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen.
- In seiner Begründung sagt das Verwaltungsgericht, es sei nicht zuständig für die Beurteilung.
- Höchstwahrscheinlich wird nun das Bundesgericht über das Bündner Wahlsystem entscheiden.
Wegen formaler Fehler der Beschwerdeführer ist das Bündner Verwaltungsgericht auch auf die jüngste Beschwerde der Bündner Majorz-Gegner nicht eingetreten. In ihrer Begründung machten die Richter klar, dass auch eine formal korrekte Beschwerde nichts genützt hätte. Aufgrund der Gewaltentrennung dürfe das Verwaltungsgericht gar nicht überprüfen, ob das Bündner Wahlsystem im Einklang mit übergeordnetem Recht stehe.
Über diese Aussage freuen sich die Beschwerdeführer. Ihr Rechtsvertreter Andreas Auer sagt im Regionaljournal von Radio SRF: «Ich habe auf diese Aussage gehofft.» Nun sei klar, dass das Bundesgericht zuständig sei. Auch dort hatten die Majorz-Gegner im letzten Jahr ihre Beschwerde eingereicht.
Die Richter in Lausanne hatten ein Verfahren damals sistiert. Sie wollten das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts abwarten. Nun dürfte das Bundesgericht das Verfahren wieder aufnehmen und entscheiden, ob die Bündner ihre Volksvertreter weiterhin im Majorz wählen - oder ob sie zum Proporz wechseln, welcher heute in den meisten Kantonen gilt.