- Eine Ombudsstelle, das braucht es nicht. So argumentierte die Aargauer Regierung noch 2011.
- Jetzt macht sie aber eine Kehrtwende. Der Regierungsrat will prüfen, ob man eine Ombudsstelle einrichten könnte.
- Sie reagiert damit auf Vorstösse aus dem Grossen Rat, die eine unabhängige Anlaufstelle für Aargauerinnen und Aargauer fordern.
Im Februar sorgte eine Frau aus dem Aargau für Schlagzeilen: Sie war von einem Psychiater über längere Zeit im Rahmen einer Therapie sexuell missbraucht worden. Die Frau wandte sich an das kantonale Gesundheitsdepartement, fühlte sich dort aber nicht ernst genommen. Es brauchte lange, bis der Psychiater zur Verantwortung gezogen wurde.
Solche Fälle sollen sich in Zukunft nicht mehr ereignen, oder zumindest sollen sie nicht mehr derart eskalieren mit Gerichtsverfahren und Medienberichten. Dies die Überlegung von Grossrätinnen und Grossräten aus verschiedenen Parteien. Sie reichten Vorstösse ein und forderten darin eine kantonale Ombudsstelle.
Laut Verfassung möglich
Heute ist es so, dass sich jedes Departement selber um Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger kümmert. In der Verfassung steht aber, dass der Kanton eine zentrale Anlaufstelle, eine Ombudsstelle, einrichten kann. Aber dazu muss zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Aargauer Regierung will nun prüfen, ob sie diese Grundlage schaffen soll.
In ihren Antworten auf die Vorstösse schreibt die Regierung, dass sie nicht mehr, wie noch 2011, grundsätzlich gegen eine Ombudsstelle sei. Sieben Kantone hätten diese Einrichtung schon. Man wolle nun zum Beispiel prüfen, was eine Ombudsstelle kosten würde. Die Regierung will auch herausfinden, ob eine Ombudsstelle die kantonale Verwaltung bei der Behandlung von Eingaben entlasten würde oder ob im Gegenteil mit einem höheren Arbeitsaufwand zu rechnen sei.
Vergleich mit anderen Kantonen
Die Regierung möchte auch bei anderen Kantonen in Erfahrung bringen, ob es bei Aggressionen und Drohungen gegenüber Verwaltungsstellen und Gerichten Unterschiede gibt zwischen Kantonen mit einer Ombudsstelle und solchen ohne diese Einrichtung.
Erst wenn diese Prüfungen abgeschlossen sind, will die Regierung entscheiden, ob sie eine gesetzliche Grundlage schaffen soll oder nicht. Eine Ombudsstelle im Kanton Aargau wird also nicht so schnell Realität, aber sie ist immerhin nicht mehr ganz ausgeschlossen.