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Bundesgerichtsurteil zu Obhuts-Entzug
Aus Rendez-vous vom 18.05.2017. Bild: Keystone
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Bundesgericht gibt Kesb Recht Vorbestrafter Pflegevater darf Kind nicht mehr in Obhut nehmen

Das Bundesgericht hat es abgelehnt, einem wegen Kinderpornografie verurteilten Pflegevater die Obhut über ein Kind zurückzugeben.

  • Beim Kindesschutz gebe es praktisch keinen Ermessensspielraum, so das Bundesgericht.
  • Die Walliser Behörden, die Kesb, hätten richtig entschieden.
  • Der Pflegevater war zweimal wegen Kinderpornographie verurteilt worden.

Zurecht umplatziert

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) des Bezirks Brig hat ein sechsjähriges Pflegekind zurecht umplatziert, weil der Pflegevater zweimal wegen Kinderpornographie verurteilt wurde. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden.

Verfahren noch nicht abgeschlossen

Gegen den ehemaligen Pflegevater ist derzeit auch noch ein Verfahren wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher Schändung vor dem Bundesgericht hängig.

Aufgrund des erstinstanzlichen Urteils in dieser Sache im November 2015 erfuhr die Kesb überhaupt erst von den Vorstrafen des Mannes.

Das Bundesgericht hält fest, dass der Obhutsentzug immer die «ultima ratio» sein müsse. Die Kesb müsse jedoch Gefahren vorbeugen, die für ein Kind bestünden. Es sei deshalb ein absolut vertretbarer Entscheid. Das Wohl des Kindes habe absolute Priorität.

Walliser Behörden wussten lange nichts von den Vorstrafen

Im Kanton Wallis ist die Dienststelle für Jugendschutz für die Auswahl der Pflegefamilien verantwortlich. Der Amtschef sagte gegenüber Radio SRF, seine Mitarbeiter hätten den Strafregisterauszug des Pflegevaters überprüft. Die Vorstrafe sei jedoch zu diesem Zeitpunkt gelöscht gewesen.

Im Juni 2014 wurde das kantonale Jugendgesetz revidiert. Deshalb halten es die Verantwortlichen für ausgeschlossen, dass sich ein ähnlicher Fall wiederholen kann. Seit der Revision ist ein verbesserter Austausch zwischen den verschiedenen Behörden möglich: Das Amt erfährt so auch von gelöschten Vorstrafen.

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