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Bundesgericht hat entschieden Umstrittene Stadtberner Wohninitiative ist gültig

Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen die Stadtberner Wohninitiative abgewiesen.

Die Initiative verlangt, dass bei Um- und Neueinzonungen mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Dagegen hat sich der Hauseigentümerverband gewehrt.

Rasche Anwendung

Die Stadt Bern wolle nun die entsprechend veränderte Bauordnung «möglichst bald» anwenden, schreibt Berns Präsidialdirektion in einer Mitteilung vom Montag. Voraussichtlich Anfang 2020 werde die erwähnte Bestimmung in Kraft treten.

Bereits im Jahr 2012 war die Wohninitiative eingereicht worden. Sie wurde im Mai 2014 von Berns Stimmberechtigten deutlich angenommen.

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