Im Vorfeld der Abstimmung haben die Justiz- und Polizeidirektoren in einer gemeinsamen Medienmitteilung geschriebe, dass sie das neue Nachrichtendienstgesetz befürworten. Mit diesem könne die Schweiz besser vor Terror und Extremismus geschützt werden.
Dafür werden sie nun vom Bundesgericht gerügt. Kantone dürfen bei Eidgenössischen Vorlagen keine Position beziehen; ausser, wenn der Kanton von der Änderung speziell betroffen sei. Dies sei hier aber nicht der Fall.
Folgen aus dem Urteil
Weil über 65 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten das neue Gesetz begrüssten, muss die Abstimmung nicht wiederholt werden. Die umstrittene Positionierung der Polizei- und Justizdirektoren habe das Resultat nicht beeinflusst, kommt das Bundesgericht zum Schluss.