Die Gemeinden Bellwald, Goms und Obergoms müssen ihre Kurtaxen-Reglemente ändern. Das hat das Bundesgericht entschieden. Statt pauschal 57 Nächte, darf die Gemeinde Obergoms den Zweitwohnungsbesitzern nur noch 29 Nächte verrechnen. Dabei handle es sich um einen Richtwert, schreibt das Bundesgericht. Es bezieht für die Berechnung der Kurtaxen-Tage neben den vermieteten Objekten auch jene Objekte mit ein, die nur für den Eigenbedarf genutzt werden.
Wir sind enttäuscht, haben aber mit diesem Entscheid gerechnet.
Christian Imsand, Präsident der Gemeinde Obergoms sagt : «Wegen des Bundesgerichts-Urteils im Fall Leukerbad haben wir mit diesem Entscheid gerechnet. Wir haben vorsorglich nur die Hälfte der Kurtaxen-Nächte einkassiert und müssen nichts an die Zweitwohnungsbesitzer zurückbezahlen.»
Monika Holzegger, Verwaltungsratspräsidentin von Obergoms Tourismus rechnet mit mehreren hunderttausend Franken weniger Einnahmen als ursprünglich geplant. Daher müsse jetzt beim Angebot für die Gäste gespart werden.
Wir können unseren Gästen jetzt keine Gratis-Zug-Billete mehr zur Verfügung stellen.
Erfreut über diesen Entscheid ist Bruno Imsand, welcher als Vertreter der Interessengemeinschaft IG Zweitwohnungen Goms vor Bundesgericht gekämpft und gewonnen hat. Bruno Imsand sagt : « Wir nehmen das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis und müssen jetzt nach einer gemeinsamen Lösung suchen.» Die Kurtaxen-Reglemente werden im Verlauf des nächsten Jahres an das Bundesgerichts-Urteil angepasst.