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Burkaverbot Glarner Landrat will kein Verhüllungsverbot

Die Vorgeschichte: Im September 2015 hat ein Glarner Bürger in einem Memorialsantrag ein Verhüllungsverbot angeregt. Die Regierung hat den Antrag als gesetzeskonform eingestuft. Der Glarner Landrat hat den Antrag vor einem Jahr für erheblich erklärt, womit das Verbot der Landsgemeinde vorgelegt werden muss.

Der Entscheid: Der Antrag für ein Burkaverbot hatte im Glarner Landrat keine Chance. Einzig Vertreter der SVP stimmten dem Antrag zu, allerdings nicht geschlossen. Alle anderen Fraktionen stimmten gegen ein solches Verbot. Heisst: Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde, den Antrag abzulehnen.

Wie weiter: Die Glarner Landsgemeinde entscheidet im Mai 2017 abschliessend über ein Burkaverbot im Kanton.

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