Der Kanton Bern spricht sich in der Vernehmlassung gegen den sogenannten Experimentierartikel aus. Mit ihm soll auf Bundesebene die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Studien zum Cannabis-Konsum gelegt werden.
Daran hat insbesondere die Stadt Bern ein Interesse. In ihrem Auftrag wollte die Universität Bern bereits vergangenes Jahr einen wissenschaftlichen Versuch mit legalem Cannabisverkauf starten.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war gegen den Pilotversuch, denn es gibt keine gesetzliche Grundlage für so ein Vorhaben.
Dann regte aber das BAG an, einen Experimentierartikel ins Gesetz aufzunehmen. Mehr noch: das BAG anerkannte in seinen Ausführungen das gesundheitspolitische Anliegen, mit solchen Studien neue Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis zu erforschen.
Der Kanton will nicht – die Uni schon
Der bürgerlich-dominierte Kanton ist gegen solche Versuche. Er spricht sich nun in der Vernehmlassung gegen den Gesetzesartikel aus.
Die negativen Auswirkungen des Cannabis-Konsums sind bereits bekannt.
Der Regierungsrat sei zum Schluss gekommen, dass es zudem bereits genügend solche Studien gebe, um entscheiden zu können, ob in der Schweiz der Cannabiskonsum legalisiert werden solle, sagt Yves Bichsel, der Generalsekretär der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons.
Anders sieht es Sven Trelle, Direktor des klinischen Studienzentrums der Universität Bern: Der Pilotversuch sei dazu da, der Politik Entscheidungsgrundlagen zu bieten.
Cannabis wird sowieso konsumiert. Wir müssen aber Wege finden, damit umzugehen.
Niemand bestreite, dass Cannabis negative Auswirkungen haben kann. Aber ebenso sicher sei, dass Cannabis konsumiert werde. Auch wenn es illegal ist: «Wir müssen Wege finden, mit diesem Phänomen umzugehen.» Deshalb werde man sich weiter für Pilotversuche einsetzen.