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Die Argumente des Kantons und der Uni Bern
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 25.10.2018.
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Cannabis-Versuch Der Kanton Bern ist gegen legales Kiffen

Der Bundesrat will den Weg frei machen für einen Cannabis-Versuch der Uni Bern. Der Kanton Bern ist dagegen.

Der Kanton Bern spricht sich in der Vernehmlassung gegen den sogenannten Experimentierartikel aus. Mit ihm soll auf Bundesebene die gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Studien zum Cannabis-Konsum gelegt werden.

Daran hat insbesondere die Stadt Bern ein Interesse. In ihrem Auftrag wollte die Universität Bern bereits vergangenes Jahr einen wissenschaftlichen Versuch mit legalem Cannabisverkauf starten.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war gegen den Pilotversuch, denn es gibt keine gesetzliche Grundlage für so ein Vorhaben.

Dann regte aber das BAG an, einen Experimentierartikel ins Gesetz aufzunehmen. Mehr noch: das BAG anerkannte in seinen Ausführungen das gesundheitspolitische Anliegen, mit solchen Studien neue Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis zu erforschen.

Der Kanton will nicht – die Uni schon

Der bürgerlich-dominierte Kanton ist gegen solche Versuche. Er spricht sich nun in der Vernehmlassung gegen den Gesetzesartikel aus.

Die negativen Auswirkungen des Cannabis-Konsums sind bereits bekannt.
Autor: Yves Bichsel Generalsekretär Gesundheits- und Fürsorgedirektion

Der Regierungsrat sei zum Schluss gekommen, dass es zudem bereits genügend solche Studien gebe, um entscheiden zu können, ob in der Schweiz der Cannabiskonsum legalisiert werden solle, sagt Yves Bichsel, der Generalsekretär der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons.

Der Experimentierartikel

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Der Experimentierartikel des Bundesrates ist eine gesetzliche Grundlage für wissenschaftliche Cannabis-Versuche.

Diese sollen Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Drogen auf die Gesundheit der Konsumentinnen, das Konsumverhalten, den Drogenmarkt, den Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit liefern.

Die Versuche müssen zum Beispiel örtlich begrenzt sein, die Teilnehmerzahl darf 5000 Personen nicht überschreiten und Minderjährige sind davon ausgeschlossen. Teilnehmen dürfen nur Personen, die nachweislich bereits Cannabis konsumieren und ihren Wohnsitz in der entsprechenden Gemeinde haben.

Das nationale Parlament ist laut der Vernehmlassung mehrheitlich für diese Gesetzesänderung. Eingeführt würde er frühestens 2020.

Anders sieht es Sven Trelle, Direktor des klinischen Studienzentrums der Universität Bern: Der Pilotversuch sei dazu da, der Politik Entscheidungsgrundlagen zu bieten.

Cannabis wird sowieso konsumiert. Wir müssen aber Wege finden, damit umzugehen.
Autor: Sven Trelle Direktor klinisches Studienzentrum Uni Bern

Niemand bestreite, dass Cannabis negative Auswirkungen haben kann. Aber ebenso sicher sei, dass Cannabis konsumiert werde. Auch wenn es illegal ist: «Wir müssen Wege finden, mit diesem Phänomen umzugehen.» Deshalb werde man sich weiter für Pilotversuche einsetzen.

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