Beschwerde: Gegen den Kinokomplex in Chur ist eine Beschwerde von Anwohnern hängig. Über diese muss das Bundesgericht noch entscheiden.
Baustart? Das Bundesgericht verfügt jetzt jedoch, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat. Damit könnte der Baustart theoretisch erfolgen. Die Begründung des Bundesgerichts: Würde das Kino nun gebaut, hätten die Beschwerdeführer davon keine gravierenden Nachteile.
Wie weiter? Jedoch muss das Bundesgericht immer noch über die Beschwerde an sich entscheiden. Ein Baustart wäre deshalb ein Risiko. Sollte die Beschwerde gutgheissen werden, müsste die Bauherrschaft im Nachhinein Anpassungen vornehmen oder das Gebäude gar wieder rückbauen.
Ob der Bau nun in Angriff genommen wird oder nicht ist unklar. Die Domenig Immobilien AG, die hinter dem geplanten Komplex steht, hat sich mit den nächsten Schritten noch nicht näher befasst, zeigte sich aber erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts.