Geht es um die CO2-Abgabe für private Flüge, hat der Ständerat dem Nationalrat in der letzten Beratungsrunde zum CO2-Gesetz eine Brücke gebaut. Der Nationalrat will für private Flüge eine Abgabe zwischen 500 und 5000 Franken, der Ständerat will nun eine Spanne von 500 bis 3000 Franken. «Dieser Kompromiss ist politisch und wirtschaftlich vertretbar», sagte Damian Müller (FDP/LU) namens der Umweltkommission. Der Antrag wurde oppositionslos genehmigt.
Einigung in vielen Punkten
- Bei der Berechnung der Abgabe sollen das Gewicht des Flugzeuges, die Flugdistanz und auch die Wettbewerbsfähigkeit des Flugplatzes einbezogen werden. Fällig wird die Abgabe ab einer höchstzulässigen Startmasse von 5700 Kilogramm. Hier sind sich die Räte schon einig.
- Auch schon geeinigt haben sich die Räte bei der Abgabe für Passagiere von Linien- und Charterflügen. Diese Reisenden sollen in Zukunft zwischen 30 und 120 Franken extra bezahlen müssen, je nach Reisedistanz und Klasse.
- Auch die Abschaffung der Befreiung der öffentlichen Busse von der Mineralölsteuer ist geregelt. Der Ständerat übernahm am Donnerstag stillschweigend den Kompromissvorschlag von Nationalrat Martin Candinas (CVP/GR). Demnach soll für Busse im Ortsverkehr die Mineralölsteuer ab 2026 nicht mehr rückerstattet werden.
- Im regionalen Personenverkehr dagegen wird die Steuer für Busse mit fossilen Treibstoffen noch bis Ende 2029 zurückerstattet. Danach darf dies nur noch geschehen, wenn aus topografischen Gründen Busse mit CO2-neutralem Alternativantrieb nicht verkehren können.
- Das Geld, das mit dem Verzicht der Rückerstattung verfügbar wird, muss für die Förderung von CO2-neutralen und erneuerbaren Antriebstechnologien für öffentliche Busse verwendet werden. Der Ständerat lehnte einen Minderheitsantrag für die Streichung dieser Vorgabe ab und schloss sich mit 23 zu 18 Stimmen dem Nationalrat an.
Streitpunkt Fahrlässigkeit
Noch nicht einig sind sich die Räte dagegen, ob Bussen ausgesprochen werden sollen, wenn jemand aus Fahrlässigkeit die CO2-Abgabe umgeht. Die Mehrheit des Ständerats will Fahrlässigkeit nicht bestrafen und hielt mit 26 zu 14 Stimmen daran fest. Sie befürchtet laut Müller, dass unabsichtliche Fehler allzu schnell Folgen haben könnten.
Die unterlegene Minderheit um Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) hätte dem Nationalrat folgen wollen. Sie argumentierte mit der Kohärenz mit anderen Erlassen des Finanz- und Umweltrechts, wo Fahrlässigkeit ebenfalls strafbar sei. Roberto Zanetti (SP/SO) versprach sich von der Version des Nationalrats eine vorbeugende Wirkung.
In laufender Session bereinigen
Die Vorlage geht nun in die Einigungskonferenz. Ziel ist es, das CO2-Gesetz am Ende der Herbstsession parlamentarisch unter Dach und Fach zu haben. Es soll einen Beitrag dazu leisten, den globalen Temperaturanstieg zu begrenzen. Die Massnahmen setzen bei Gebäuden, Fahrzeugen und Flugverkehr und auch bei Unternehmen an.