Fotografinnen und Journalisten der Walliser Zeitung «Le Nouvelliste» sind im Fussballstadion von Sitten nicht mehr willkommen – eine ganze Saison lang. Sie bekommen keine Interviews mit Spielern und andern Vertretern des Clubs und sie dürfen nicht auf den Medienplätzen arbeiten. Der Grund: Der Hausherr des Stadions, Christian Constantin, ist wütend auf den Chefredaktor der Zeitung. «Seine polemische Seite passt mir nicht», zitiert ihn der Nouvelliste.
Darf er das?
Ja, lautet die Antwort aus rechtlicher Sicht. Das Gesetz unterscheide strikte zwischen Privatpersonen und Behörden, sagt Jurist und Medienrechtler Bertil Cottier: «Behörden dürfen Journalisten nicht ausschliessen. Privatpersonen hingegen dürfen es tun.»
Das Ausschliessen von Journalisten ist ethisch unhaltbar.
Diese strikte Trennung stört Cottier, der an den Universitäten Lugano und Lausanne lehrt. «Privatleute, die für die Gesellschaft wichtige Veranstaltungen organisieren, sind fast wie Behörden. Sie sollten Medien nicht diskriminieren dürfen.» Da sollte das Bundesgericht seiner Meinung nach über die Bücher.
Ihm sei unwohl bei dieser Geschichte, sagt Cottier. «Die rechtliche Seite ist klar. Aber es gibt auch die ethische Seite. Die Ausschliessung von Interviews und Akkreditierungen ist ethisch unhaltbar.»
Was tun?
Ein Journalist könnte den Beschluss von Christian Constantin vor Gericht anfechten. Bertil Cottier vermutet allerdings, dass das Bundesgericht entscheiden würde, es genüge, dass der Journalist als Privatperson ein Ticket für das Stadion kaufen könne. Die Schweizer Fussball-Liga könnte in ihrem Ethikkodex die Medienfreiheit betonen. Ob in diese Richtung etwas gehen könnte, konnte der Mediensprecher der Swiss Football League am Montag gegenüber Radio SRF nicht sagen.
Christian Constantin selbst war am Montagnachmittag für ein Interview nicht erreichbar. Und was tut «Le Nouvelliste»? Man wolle weiterhin über den FC Sion berichten, schreibt die Zeitung – so gut, wie es ihnen möglich sei.