- Der Bundesrat reagiert auf die zweite Welle und hat die Covid-Unterstützungshilfen angepasst.
- Professionelle und semi-professionelle Sportclubs sollen 115 Millionen Franken in Form von à-fonds-perdu-Beiträgen erhalten.
- Weiter will der Bund die finanzielle Hilfe für Härtefälle auf insgesamt eine Milliarde erhöhen. Dabei übernimmt der Bund zwei Drittel der anfallenden Kosten.
- Neu sollen auch Personen mit befristeten Verträgen Kurzarbeitsentschädigungen erhalten.
Besonders vom Coronavirus betroffene Unternehmen sollen mit der Härtefall-Regelung unterstützt werden. Für diese Härtefälle sieht der Bundesrat statt nur 400 Millionen Franken neu eine Gesamtsumme von einer Milliarde Franken vor. Dies teilte er am Mittwoch an der Medienkonferenz mit.
Die Details werden in der Verordnung geregelt, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 1. Dezember in Kraft treten wird. Bei der Kurzarbeitsentschädigung wird der Anspruch auch auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt. Die Karenzfrist wird aufgehoben.
Hilfe für den Sport
Der Bundesrat hat weiter eine finanzielle Hilfe für die Profi- und Halbproficlubs des Schweizer Sports gesprochen. Mit einem à-fonds-perdu-Betrag von bis zu 115 Millionen Franken soll bis zu zwei Dritteln der finanzielle Schaden wettgemacht werden, der den Clubs in der Zeit der Coronavirus-Pandemie durch den Wegfall von Zuschauereinnahmen entsteht.
Die 115 Millionen Franken sind im Massnahmen-Paket von 175 Millionen Franken für den Schweizer Sport enthalten, das ursprünglich für zurückzuzahlende Darlehen gedacht werden. Solche Kredite können die Clubs weiterhin beziehen. Die Beiträge werden den Clubs pro Spiel ab dem 29. Oktober – seither müssen Geisterspiele ausgetragen werden – ersetzt.
Die Auszahlung von Geldern ist an Bedingungen geknüpft: an die Kürzung von Spitzensalären, auf einen Verzicht auf Dividenden sowie an die Weiterführung der Förderungen von Spielerinnen und Nachwuchsabteilungen.
Bei Maskenpflicht-Verstoss gibt's wieder Bussen
Der Bundesrat beantragt im Rahmen des Covid-19-Gesetzes eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes. Geringfügige Übertretungen des Epidemiengesetzes – etwa Verstösse gegen die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske – sollen neu ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können.
Der Bundesrat hat weiter erneut das Aufgebot von Schutzdienstpflichtigen beschlossen. Es umfasst ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen und gilt bis zum 31. März 2021. Mögliche Einsatzgebiete des Zivilschutzes umfassen die Entlastung des Pflegepersonals, Unterstützung beim Contact Tracing und Hilfe bei der Logistik.
220 Armeeangehörige im Einsatz
Zurzeit stünden zur Unterstützung der zivilen Gesundheitsinstitutionen im Kampf gegen die Corona-Pandemie rund 220 Angehörige der Armee im Einsatz, sagte Viola Amherd, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), vor den Medien.
Der Bundesrat hatte Anfang November beschlossen, das Gesundheitswesen mit bis zu 2500 Armeeangehörigen zu unterstützen. Der Einsatz darf nur subsidiär erfolgen und ist an strenge Auflagen gebunden. Das Parlament muss den laufenden Armee-Einsatz in der Wintersession genehmigen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch den entsprechenden Entwurf des Bundesbeschlusses und die dazugehörige Botschaft verabschiedet. Die Finanzierung sollte demnach aus dem ordentlichen Armeebudget möglich sein.