Aktuell kursieren Mails, in denen unterschiedliche Coronatests zum Verkauf angeboten werden. Selbsttests mittels «Lolly» oder Schnelltests in 100er-Packungen. Das Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic warnt: «Diese Tests sind uns nicht bekannt», sagt Michel Pürro, Leiter der Abteilung Marktkontrolle Medizinprodukte bei Swissmedic.
Er könne aber sagen, dass diese Tests sicher keine Selbsttests seien, sondern von Fachleuten durchgeführt werden müssten. Ausserdem seien diese Tests «auf der Liste des BAG nicht aufgeführt und dürfen nicht zur Anwendung kommen.»
Verkauf von Selbsttests nur durch Apotheken
Der Verkauf von Corona-Selbsttests ist ab dem 7. April erlaubt in der Schwiz. Diese Tests wird man vorerst nur über Apothken beziehen können.
Swissmedic empfiehlt, entsprechende E-Mails mit Angeboten für Coronatests von anderen Anbietern zu löschen und nicht zu beachten, insbesondere, wenn sie aus dem Ausland stammen. «Jedes Land hat seine spezifischen Regeln in Bezug auf das Testen». Sollte es sich um einen Schweizer Anbieter handeln, bittet Swissmedic um eine Meldung. So könne man prüfen, ob allenfalls Massnahmen eingeleitet werden müssen.
Aktuelle Test-Richtlinien
Corona-Tests im Überblick
Grundsätzlich gibt es in der Schweiz zwei unterschiedliche Tests: Den PCR-Test und den Antigen-Schnelltest.
- PCR-Test: Dieser Test wird über einen Nasen-Rachen-Abstrich oder eine Speichelentnahme durchgeführt. Die Analyse der Probe erfolgt durch ein Labor, das Resultat liegt in der Regel innert 24 Stunden vor.
- Antigen-Schnelltest: Dieser Test wird über einen Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt. Er kann nicht über eine Speichelprobe erfolgen. Das Resultat liegt innert 15 bis 20 Minuten vor.
Wichtig: Schnelltests sind gratis. Für präventive Tests ohne Symptome wird in der Regel der Antigen-Schnelltest durchgeführt. Dies laut BAG, um die Labors nicht zu überlasten. Deshalb gilt: Wer sich vorbeugend testen lassen möchte, meldet sich in der Apotheke, beim Hausarzt oder im Testzentrum für einen Schnelltest an. Dieser ist dann gratis.
Die Kosten für PCR-Tests übernimmt der Bund, wenn sich jemand aufgrund von Symptomen, einer Meldung der Swiss-Covid-App oder auf behördliche, bzw. ärztliche Anordnung testen lässt. Benötigt man lediglich ein negatives Testresultat für eine Reise, muss der Test selbst bezahlt werden. In solchen Fällen empfiehlt der Bund, sich vorgängig nach den Kosten zu erkundigen.